Was damals mit den Postsäcken passierte
Die Deutsche Bundespost veröffentlichte 1972 folgende amtliche
Bekanntmachung:
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe
"Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel
abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem Paragraphen 49 der ADA
vorzuheften:
"Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im
Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird,
weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack
nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der
Tatsache, daß die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete
Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack als Wertbeutelfahne bezeichnet
wird und nicht als Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne, oder
Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines
Wertsackes herausstellen, daß ein in einem Wertsack versackter
Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten
Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende
Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird
der Wertsack wieder zu einem Beutel und er ist auch bei der Beutelzählung
nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit
einem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht
als Wertsack, sondern um ein Wertpaketsack, weil ein Wertsack im
Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den
Vermerk "Wertsack" daraufhingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten
Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit
"Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Quelle: Deutsche Bundespost
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